26.06.2008

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Wirtschaftsprufung.

Pflichtaudit ist eine jährliche rechtsverbindliche Prüfung der Führung von Buchhaltung und finanzieller (buchhalterischer) Berichterstattung der Gesellschaft, die im Artikel 7 des Föderalen Gesetzes Nr 119-FZ vom 2001 Jahr "Über die Auditortätigkeit" vorgesehen ist.

    Der obligatorischen Wirtschaftsprüfung unterlegen:

  • offene Aktiengesellschafte (OAO);
  • Unternehmen mit jährlichem Ertrag über 500.000 minimaler Arbeitsvergütunghöhe pro Monat;
  • Unternehmen mit der Summe von Balansaktiven zum Jahresende über 200.000 minimaler Arbeitsvergütunghöhe pro Monat;
  • Staatsunitarunternehmen
  • Investmentanstalten;
  • Wohlfahrtsfonds.

    Zweck der Wirtschaftsprüfung – Gutachtenausdruck über die Ordnungsmäßigkeit der finanzieller (buchhalterischer) Berichterstattung von geprüften Personen und über die Übereinstimmung von Ordnung der Buchführung der Gesetzgebung Russischer Föderation. Die Ordnungsmäßigkeit ist die Genauigkeitgrad von Daten der finanzieller (buchhalterischer) Berichterstattung, die dem Benutzer ordnungsgemäße Konsequenzen über die wirtschaftliche Tätigkeit, finanzieller Status und Vermögenslage von geprüften Personen ziehen und rationale Entscheidungen, die auf diesen Konsequenzen basieren, treffen läßt.

    Auf Grund von Wirtschaftsprüfung wird Auditorgutachten und Buchprüferbericht den föderalen und innerbetrieblichen Anforderungen (Normen) der Auditortätigkeit gemäß aufgesetzt.

    Wirtschaftsprüfungsverfahren

    Während der obligatorischen Wirtschaftsprüfung werden folgende Handlungen durchgeführt

  • Abschätzung des Standes von Buchführungsorganisation und innerer Kontrolle, Befähigung des buchungspflichtiges Personals, Qualität der Dokumentendurchlauforganisation und Verarbeitung der Betriebsunterlagen;
  • Abschätzung der Ordnungsmäßigkeit und Validität von Verbuchungen, die finanzwirtschaftliche Betriebsfunktion und ihre Endergebnisse ausweist;
  • Beratungen in Fragen von Herstellung der buchhalterischen Erfassung und Abrechnung, steuerliche Behandlung und Wirtschaftsrecht;
  • Empfehlungen in Fragen von Heilungen der Mängel und Nichteinhaltungen, die auf finanziellen Endergebnissen und Abrechnungziffersicherheit beeinflussten.

    Während der obligatorischen Wirtschaftsprüfung wird folgendes geprüft:

  • Gründungsunterlagen der Organisation;
  • Buchungspolitik der Organisation;
  • buchhalterische und steuerliche Berichterstattung der Organisation;
  • rechtsgestaltende Unterlagen;
  • primäre Geschäftsbelege, die Tatsachen wirtschaftlicher Tätigkeit der Organisation ausweisen;
  • Register von buchhalterischer und steuerlicher Erfassung.

    Während der obligatorischen Wirtschaftsprüfung werden die Fragen von Ordnungsmäßigkeit der Entstehung von folgendes behandelt:

  • eingehender Betrag von Waren-, Produktion-, Arbeiten- und Leistungenausgang der Organisation;
  • Waren-, Produktion-, Arbeiten- und Leistungenselbstkosten;
  • Nichtveräußerungsgewinne und Ausgabe der Organisation;
  • Berechnungen mit den Käufer, Beschaffern und anderen Debitoren und Geldgebern der Organisation;
  • Berechnungen mit Budget und außerbudgetären Beständen;
  • Berechnungen mit Mitarbeitern (Arbeitsvergütung und andere Ausbezahlungen);
  • Abrechnungen nach Borg- und Darlehensverträgen;
  • Geldanlagen der Organisation;
  • Kassenverkehr und Abrechnungen mit rechenschaftspflichtigen Personen;
  • Abrechnung von Anlagegütern, immateriellen Aktiven und anderen Materialien;
  • Bestandsaufnahmenergebnissen.

    Prüfungsperiode: jährlich.

    Durchführung von unternehmerischer Wirtschaftsprüfung.

    Durchführung von unternehmerischer Wirtschaftsprüfung in Fragen:

  • Übereinstimmung von finanzieller (buchhalterischer) Berichterstattung den Daten der buchhalterischer Erfassung;
  • Richtigkeit von Steuerzahlungen und Steuerberechnungen;
  • Methodologie der buchhalterischer Erfassung und ihre Übereinstimmung den innerbetrieblichen und föderalen Normativen Dokumenten;
  • Auswertung von finanzwirtschaftlicher Tätigkeit;
  • rechtliche Auswertung von Gründungsurkunden;

    Prüfungsperiode: jährlich, quartalsmäßig.


    Steuerwirtschaftsprüfung – das ist eine unabhängige Prüfung von buchhalterischer und steuerlicher Erfassung der Organisation zum Zweck von:

  • Ordnungsmäßigkeit von Bildung der abgabenpflichtiger Basis in jedem Steuerart, Steuerberechnung und Steuerzahlung während einer bestimmter Zeitspanne;
  • Abrechnungsstanden mit Budget und außerbudgetären Beständen;
  • Übereinstimmung der Systeme von buchhalterischer und steuerlicher Erfassung den Forderungen geltender Gesetzgebung.

    Zweck der Steuerwirtschaftsprüfung – Begutachtung von aufgezeigneten Fehlern der Systemen buchhalterischer und steuerlicher Erfassung und Erarbeitung von Maßnahmen zur ihren Beseitigung.
    Ergebnis der Steuerwirtschaftsprüfung - Abschätzung von Steuerrisiko des Unternehmens. Als Ergebnisse von Steuerwirtschaftsprüfung bekommen Sie die professionelle Empfehlungen für Optimalrechnung von steuerlicher Behandlung und Berichtigung von gezeigten Fehler.

    Auditing von finanzwirtschaftlicher Tätigkeit.
    Durchführung von Vollrevisionen (Prüfungen in Einzelangelegenheiten) der finanzwirtschaftlicher Tätigkeit von Organisation zwecks Abschätzung von Eigner(Anteilbesitzer-, Teilnehmer-)interessenwahrung und Effektivität von Einzelgeschäften der Organisation, Feststellung von unlauteren Wirkungen (Unterlassungen) der Amtsangestellter, die Interesse der Organisation beeinträchtigten.
    Als Ergebnisse von Vollrevisionen (Prüfungen in Einzelangelegenheiten) wird eine Akte mit Angabe von Aufstellung von unwirksamen Operationen der Organisation, Amtsangestellten, die für diese Operationen verantvortlich sind, Schadenssumme (entgangener Gewinn) der Organisation zusammengestellt.

    Prüfungsperiode: laufende Zeitpunkt, Verschluss von Berichtszeitraum.

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